Aufnahmegesetz geändert

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Durch die Änderung am Aufnahmegesetz dürfen Flüchtlingsfamilien mit minderjährigen Kindern künftig nicht mehr als sechs Monate in einer Sammelunterkunft untergebracht werden.

Durch die Änderung am Aufnahmegesetz dürfen Flüchtlingsfamilien mit minderjährigen Kindern künftig nicht mehr als sechs Monate in einer Sammelunterkunft untergebracht werden.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern sowie der FDP hat der bayerische Landtag am Mittwoch in München Änderungen am Aufnahmegesetz beschlossen. Damit wird in Anpassung an europa- und bundesrechtliche Vorgaben klargestellt, dass Flüchtlingsfamilien mit minderjährigen Kindern maximal sechs Monate in einer Sammelunterkunft, beispielsweise einem Ankerzentrum, untergebracht werden dürfen.

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