Sanktionen gegen Russland

Spionage: EU führt Meldepflicht für russische Diplomaten ein

Das Personal der russischen Botschaft in Berlin wird künftig nicht mehr einfach so in andere EU-Staaten reisen dürfen. (Archivbild)

Das Personal der russischen Botschaft in Berlin wird künftig nicht mehr einfach so in andere EU-Staaten reisen dürfen. (Archivbild)

Von dpa

Zur Abwehr vor Spionage und Desinformation schränkt die EU die Bewegungsfreiheit russischer Diplomaten und Konsularbeamter sowie ihrer Mitarbeiter und Familienangehörigen ein. Wie aus dem aktuellen Amtsblatt der EU hervorgeht, müssen sie Reisen zwischen Mitgliedstaaten ab dem 25. Januar kommenden Jahres mindestens 24 Stunden vorab in den Ziel- und Durchreiseländern anmelden. Letztere können zudem auch eine Genehmigungspflicht für die Einreise oder Durchreise einführen, um Reisen im Zweifelsfall verbieten zu können.

Zur Begründung der im Zuge eines neuen Pakets mit Russland-Sanktionen beschlossenen Maßnahme heißt es, die betroffenen Personen würden zum Teil eingesetzt, um nachrichtendienstliche Operationen zur Verteidigung der russischen Aggression gegen die Ukraine durchzuführen. Solche Maßnahmen umfassten in erster Linie die Beteiligung an geheimen Aktivitäten wie Spionage und die Verbreitung von Desinformation über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, um die öffentliche Meinung zu verzerren.

So würden historische Fakten in Bezug auf das ukrainische Volk oder die Ukraine als Nation falsch dargestellt, falsche rechtliche Begründungen dafür gegeben, wer der tatsächliche Angreifer sei, und verschiedene Verstöße der russischen Streitkräfte gegen das humanitäre Völkerrecht oder die internationalen Menschenrechtsnormen geleugnet.

Bislang konnten russische Diplomaten und anderes Personal in der Regel ungehindert außerhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmestaats und durch das Gebiet der Union reisen. Vor allem östliche EU-Staaten üben daran bereits seit Jahren Kritik. Andere Mitgliedstaaten hatten hingegen die Sorge geäußert, dass Russland im Gegenzug auch die Bewegungsfreiheit europäischer Diplomaten in Russland einschränken könnte.

Die EU betont nun, dass Reisen innerhalb des eigentlichen Aufnahmestaats weiterhin nicht angemeldet werden müssen. Die neuen Maßnahmen stünden im Einklang mit den Rechten und Pflichten der Mitgliedstaaten aus dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 oder dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963, heißt es im Amtsblatt. Nach Angaben von EU-Beamten könnten Verstöße gegen die Auflagen mit dem Entzug der diplomatischen Akkreditierung geahndet werden.

Das neue Paket mit Russland-Sanktionen war am Donnerstagmorgen kurz vor dem Beginn eines EU-Gipfels in Brüssel beschlossen worden. Es sieht unter anderem vor, Russlands Einnahmen aus dem Verkauf von Gas und Öl weiter zu reduzieren. Dazu gehört jetzt ein vollständiges Importverbot von Flüssigerdgas (LNG) aus Russland schon 2027 und damit ein Jahr früher als ursprünglich geplant. Zudem wurden weitere Strafmaßnahmen im Finanzsektor und Handelsbereich vereinbart.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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