Aggressive Tiere

Gericht bestätigt: Die Traitschinger Wolfhunde müssen weg

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Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt die Abgabepflicht und das Haltungsverbot für die Wolfhunde in Traitsching. (Symbolbild)

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt die Abgabepflicht und das Haltungsverbot für die Wolfhunde in Traitsching. (Symbolbild)

Von Redaktion Cham

Das Bayerische Verwaltungsgericht (VG) Regensburg hat die Eilanträge zweier Hundehalter aus dem Landkreis Cham gegen die Bescheide der Gemeinde Traitsching abgelehnt. In diesen hatte die Gemeinde die Abgabe von drei Wolfhunden angeordnet und die Haltung von großen Hunden und Kampfhunden untersagt. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom Mittwoch hervor.

Die Antragsteller hätten im Wesentlichen vorgebracht, dass von den Hunden keine konkrete Gefahr ausgehe und die Haltungsuntersagung unverhältnismäßig sei. Es hätten mildere Mittel wie der Bau eines Geheges oder eine Maulkorbpflicht ergriffen werden müssen. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts sei im vorläufigen Rechtsschutz zu dem Ergebnis gekommen, dass die sicherheitsrechtlichen Anordnungen der Gemeinde nicht zu beanstanden seien. Die wiederholten Vorfälle mit den Hunden und die fortgesetzte Weigerung, den bereits angeordneten Leinenzwang zu befolgen, würden belegen, dass vom Verhalten der Antragsteller im Umgang mit den Hunden eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe, heißt es in der Pressemitteilung.

Die drei Tschechoslowakischen Wolfhunde hatten im August einen joggenden Pfarrvikar attackiert und schwer verletzt. Nach der Hundeattacke auf den Pfarrvikar hatten sich noch weitere Betroffene im Rathaus gemeldet, insgesamt wurden zwölf Vorfälle mit den Hunden vorgebracht.

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