Polizeiaufgabengesetz

Schwere Geschütze gegen Klebstoff-Aktivisten


Seit vergangenem Donnerstag sitzen die Klimaaktivisten, die sich am Münchner Stachus auf die Fahrbahn klebten, in Haft.

Seit vergangenem Donnerstag sitzen die Klimaaktivisten, die sich am Münchner Stachus auf die Fahrbahn klebten, in Haft.

In Bayern, wusste schon dessen früherer Ministerpräsident Max Streibl (CSU), langt man manchmal eben "etwas härter" hin. Das müssen auch zwölf Klimaaktivisten erfahren, die seit vergangenen Donnerstag im Gefängnis sitzen. Nicht, weil sie von einem Strafgericht verurteilt worden wären, sondern weil es die Polizei für erforderlich hält, sie für einen ganzen Monat davon abzuhalten, sich auf Hauptverkehrsstraßen festzukleben oder andere Dummheiten zu machen. Möglich ist das aufgrund des Artikel 17 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), um das damit erneut ein Streit entbrannt ist.

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