Pflege-Volksbegehren
Pflege-Volksbegehren ist vor Gericht gescheitert
16. Juli 2019, 15:47 Uhr aktualisiert am 16. Juli 2019, 18:01 Uhr
![Im vergangenen Jahr war das Pflege-Volksbegehren gestartet. Nun setzte der Bayerische Verfassungsgerichtshof dem Vorhaben ein Ende.](https://www.idowa.de/imgs/04/2/2/3/9/8/8/3/tok_247fdfda2776c8a515d331913140481b/w800_h449_x797_y448_a1bc0a96-98c9-47b3-b5fc-88f2185f6570_1-03b30688693720dc.jpg)
dpa
Im vergangenen Jahr war das Pflege-Volksbegehren gestartet. Nun setzte der Bayerische Verfassungsgerichtshof dem Vorhaben ein Ende.
Krachend gescheitert ist das Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" bei der Überprüfung durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH). Gleich aus mehreren Gründen seien die gesetzlichen Voraussetzungen für das Plebiszit nicht gegeben, verkündete BayVerfGH-Präsident Peter Küspert am Donnerstag in München. Die Initiatoren zeigten sich enttäuscht. Gleichwohl sei das Anliegen nicht vom Tisch.
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