Meinung
Gerichtsentscheidung
Es war klar, dass das Rad-Volksbegehren nicht durchgeht
7. Juni 2023, 11:52 Uhr
![Zu feiern gibt es für die Initiatoren des Volksbegehrens jetzt eher wenig.](https://www.idowa.de/imgs/04/2/3/5/0/1/4/9/tok_7f1fccf55fce0c0f850bbde62329150c/w800_h450_x800_y450_88035af8-350e-47ae-af7f-c3ba7e008c90_1-1983d172e75c6da6.jpg)
Jacqueline Melcher/dpa
Zu feiern gibt es für die Initiatoren des Volksbegehrens jetzt eher wenig.
Von
Ralf Müller
Eine Überraschung ist es nicht, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) am Mittwoch das Rad-Volksbegehren für unzulässig erklärte. Natürlich dürfen im Freistaat nicht andere Verkehrsregeln als im Rest der Bundesrepublik gelten.
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