Meinung
Gerichtsentscheidung
Es war klar, dass das Rad-Volksbegehren nicht durchgeht
7. Juni 2023, 11:52 Uhr

Jacqueline Melcher/dpa
Zu feiern gibt es für die Initiatoren des Volksbegehrens jetzt eher wenig.
Von
Ralf Müller
Eine Überraschung ist es nicht, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) am Mittwoch das Rad-Volksbegehren für unzulässig erklärte. Natürlich dürfen im Freistaat nicht andere Verkehrsregeln als im Rest der Bundesrepublik gelten.
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