Abschiebung in den Irak

Gericht: Keine Rückkehr für abgeschobene jesidische Familie

Das Verwaltungsgericht  Rückabwicklung der Abschiebung einer jesidischen Familie ab. (Symbolbild)

Das Verwaltungsgericht Rückabwicklung der Abschiebung einer jesidischen Familie ab. (Symbolbild)

Von dpa

Die in den Irak abgeschobene jesidische Familie hat nach einer Gerichtsentscheidung keine Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat es im Eilverfahren abgelehnt, Deutschland zu einer Rückholung zu verpflichten. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Die Familie mit vier minderjährigen Kindern hatte mehrere Jahre in Lychen in der Uckermark gewohnt. Sie war am 22. Juli in den Irak abgeschoben worden. Am selben Tag hob das Verwaltungsgericht Potsdam wegen eines Eilantrags zwar die Ausreisepflicht der Familie auf, die Abschiebung lief da aber bereits. In der vergangenen Woche wies das Gericht die Klage der Familie gegen die Ablehnung ihres Asylantrags von 2023 ab.

Die Jesiden sind eine religiöse Minderheit. Der Bundestag hatte 2023 Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Jahr 2014 an den Jesidinnen und Jesiden als Völkermord anerkannt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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