Entscheidung erst im September

Karlsruhe stoppt Heizungsgesetz

Eigentlich wollten sich viele Bundestagsabgeordnete bei den Berliner Sommerfesten ein Bier gönnen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes vermieste jedoch die Stimmung.


Eigentlich sollte es noch in dieser Woche durch den Bundestag gepeitscht werden - das sogenannte Heizungsgesetz. Stopp, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Erst im September geht es weiter.

Eigentlich sollte es noch in dieser Woche durch den Bundestag gepeitscht werden - das sogenannte Heizungsgesetz. Stopp, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Erst im September geht es weiter.

Wer am Tag nach der Klatsche für die Koalition einen Sieger sehen wollte, war in der Bundespressekonferenz richtig aufgehoben. Bereits am frühen Morgen präsentierte sich dort Thomas Heilmann. Jener CDU-Politiker also, der das Gebäudeenergiegesetz und damit den umstrittenen Heizungstausch durch eine gewonnene Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gestoppt hat - wenn auch nur zeitweilig. Das Gericht hat nicht das Gesetz an sich ausgehebelt, sondern Verfahrensfehler gerügt und mehr Beratungszeit gefordert. Das Gericht legte außerdem Wert darauf, dass der Termin für das Inkrafttreten Anfang 2024 nicht gefährdet ist. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich also einerseits nichts. Andererseits bestehen die Unklarheiten vor allem beim Heizungstausch weiter fort. Mindestes bis Anfang September, dann soll über das GEG abgestimmt werden.

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