Meinung

Strafmündigkeit

Es sollte mit Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe gearbeitet werden

Beim vorgeschlagenen „Verantwortungsverfahren“ sollen auch die Eltern in die Aufarbeitung der Taten miteinbezogen werden.

Beim vorgeschlagenen „Verantwortungsverfahren“ sollen auch die Eltern in die Aufarbeitung der Taten miteinbezogen werden.

Fassungslos muss die Öffentlichkeit immer öfter zur Kenntnis nehmen, dass schon Kinder unter 14 Jahren schwere Gewalttaten begehen, Gleichaltrige verletzen oder gar umbringen, Schulen und anderes anzünden oder

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