Gericht rügt schwerste Mängel

Berlin-Wahl muss komplett wiederholt werden


Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch.

Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch.

Wegen schwerer Fehler im Ablauf muss die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus komplett wiederholt werden. Das hat der Berliner Verfassungsgerichtshof entschieden. Termin ist voraussichtlich der 12. Februar 2023, der letzte Sonntag innerhalb der 90-Tage-Frist, die das Gericht gesetzt hat. In der Urteilsbegründung ist von "schweren systemischen Mängeln" schon bei der Vorbereitung der Wahl sowie einer "Vielzahl schwerer Wahlfehler" die Rede. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey von der SPD muss nun um ihr Amt bangen. Denn in einem Teil der aktuellen Umfragen hat nicht sie, sondern ihre vor gut einem Jahr knapp unterlegene Mitbewerberin Bettina Jarasch von den Grünen die Nase vorn.

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