Prozesse

Erneut Sicherungsverwahrung für Ayleens Mörder angeordnet

Der Mann sei infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich, sagte der Vorsitzende Richter. (Archivbild)

Der Mann sei infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich, sagte der Vorsitzende Richter. (Archivbild)

Von dpa

Das Landgericht Gießen hat erneut Sicherungsverwahrung für den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg angeordnet. "Der Angeklagte ist infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Auch die bereits im Prozess um den Mordfall Ayleen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erneuerte das Gericht. Dies schließt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie aus.

In dem Prozess war es aus Sicht der Staatsanwaltschaft darum gegangen, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung wieder herzustellen, nachdem der Bundesgerichtshof diese wegen einer gesetzlichen Änderung des Strafrahmens für einen der Vorwürfe aufgehoben hatte. Dazu gehörte die Verurteilung zu einer weiteren mindestens zweijährigen Haftstrafe.

Der Mann hatte Ayleen aus Gottenheim nahe Freiburg über sexualisierte Chats kennengelernt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst. Schließlich holte er die Schülerin im Juli 2022 von ihrem Wohnort in Gottenheim nahe Freiburg ab, brachte sie in ein Waldstück bei Langgöns und tötete sie.

In dem aktuellen Prozess war der Deutsche wegen eines anderen Falles angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm sexuellen Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt sowie die Beschaffung von kinderpornographischen Inhalten vor. Er hatte in einem Videotelefonat mit einer 13-Jährigen onaniert und von dieser auch Nacktfotos erhalten.

Zum Prozessbeginn hatte der Mann ein Geständnis abgelegt. Für den sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt sprach das Gericht nun eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten aus und für den anderen eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten. Nach Angaben seiner Verteidiger will der 32-Jährige auch Revision einlegen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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