Göttingen statt Braunschweig?
Maddie-Verdächtiger: Staatsanwaltschaft will Gerichtswechsel

Swen Pförtner/dpa
Wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft Braunschweig geht, sollen Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Maddie-Verdächtigen in Göttingen neu verhandelt werden. (Archivbild)
Für einen möglichen neuen Vergewaltigungsprozess gegen den Maddie-Verdächtigen streben die Ankläger einen Gerichtswechsel an. Die Staatsanwaltschaft beantragte neben der Aufhebung des Freispruchs eine neue Verhandlung am Landgericht Göttingen, wie Behördensprecher Hans Christian Wolters der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ziel sei es, einen möglichst unbefangenen Umgang mit dem Prozessstoff sicherzustellen.
Im Oktober 2024 hatte das Landgericht Braunschweig den 48-jährigen Deutschen vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen. Für eine Verurteilung gebe es nicht ausreichend Beweise der fünf Taten in Portugal, sagte die Vorsitzende Richterin damals zur Begründung.
Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof überprüft das Urteil daher auf Rechtsfehler. Die Verteidigung hatte den Freispruch als einzig richtigen Ausgang des Verfahrens bezeichnet.
Das Landgericht Göttingen war bislang in keiner Weise mit dem Verfahren befasst, begründete Wolters, warum das Verfahren nach Auffassung der Strafverfolger nicht mehr in Braunschweig verhandelt werden sollte. Wann der Bundesgerichtshof in Leipzig über die Revision entscheidet, ist noch unklar.
Nach dem Braunschweiger Prozess um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert.
Im Fokus internationaler Berichterstattung ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil die deutschen Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Mit Blick auf die öffentlichen Verdächtigungen im Maddie-Komplex spricht Anwalt Friedrich Fülscher von einer „massiven Vorverurteilungskampagne“.
Das damals dreijährige britische Mädchen verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal. Es gibt keine Anklage in diesem Komplex und es gilt die Unschuldsvermutung.
2019 verurteilte das Landgericht Braunschweig den Mann wegen schwerer Vergewaltigung in Portugal zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Diese hat er mittlerweile abgesessen, vor knapp einem Monat wurde der 48-Jährige aus dem Gefängnis entlassen.
In Freiheit muss sich der Mann an Auflagen halten. Er trägt eine Fußfessel und muss mindestens einmal im Monat Kontakt mit einem Bewährungshelfer halten. Außerdem soll er Wechsel seines Wohn- oder Aufenthaltsortes vorher dem Gericht mitteilen und dafür die Zustimmung einholen.