Verfahren um Kindesentführung

Block-Prozess: Anträge auf Verfahrensabtrennung abgelehnt

Das Verfahren dreier Angeklagter im Block-Prozess wird nicht abgetrennt. (Archiv)

Das Verfahren dreier Angeklagter im Block-Prozess wird nicht abgetrennt. (Archiv)

Von dpa

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat das Landgericht Hamburg die Anträge dreier Angeklagter auf Abtrennung des Verfahrens abgelehnt. In dem Prozess sind neben der Unternehmerin Christina Block sechs weitere Personen angeklagt, darunter eine Verwandte, deren Ehemann und ein deutscher Sicherheitsunternehmer. Sie stehen wegen Beihilfe vor Gericht.

Es sei zwar nachvollziehbar, dass die Antragsteller aufgrund des vorliegenden Strafverfahrens erheblich belastet seien, teilte das Landgericht mit. Aber eine Aufspaltung des Verfahrens würde nach Ansicht der Kammer zur mindestens doppelten Durchführung einer weitgehend identischen umfangreichen Beweisaufnahme führen. „Denn die Strafbarkeit einer Beihilfe komme nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Haupttat im selben Verfahren festgestellt werden könne“, teilte das Gericht mit.

Für die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/204 soll laut Anklage eine israelische Sicherheitsfirma verantwortlich sein. Christina Block - die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block - ist angeklagt, die Rückholaktion in Auftrag gegeben zu haben, was die 52-Jährige bestreitet. Die beiden Kinder lebten in Dänemark beim Vater, mit dem Christina Block seit Jahren einen Sorgerechtsstreit führt.

Der Prozess wird am 29. Oktober fortgesetzt. Es gibt Verhandlungstage bis Ende März.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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