Vogelgrippe

Weiterer Fall von Geflügelpest im Kreis Straubing-Bogen


Ein Schild mit der Aufschrift "Geflügelpest - Betreten strengstens verboten!" steht auf einem Hof. Foto: Matthias Schrader/dpa/Symbolbild

Ein Schild mit der Aufschrift "Geflügelpest - Betreten strengstens verboten!" steht auf einem Hof. Foto: Matthias Schrader/dpa/Symbolbild

Von Redaktion idowa

Im Landkreis Straubing-Bogen ist ein zweiter Fall von Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - amtlich bestätigt.

Bei einem Wildvogel (einer Graugans) wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Einen ersten Fall hatte es am 25. Februar gegeben. An der bereits bestehenden Sachlage im Landkreis (etwa der Aufstallungspflicht) ändert sich nichts, da bereits nach dem ersten Fall eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen wurde. Diese ist auch weiterhin gültig.