Sperrzonen eingerichtet

Geflügelpest in Bruck: Cham und Regensburg reagieren


Wegen eines Geflügelpest-Falls verhängten die Landratsämter Allgemeinverfügungen. (Symbolbild)

Wegen eines Geflügelpest-Falls verhängten die Landratsämter Allgemeinverfügungen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Vogelgrippe ist im Nachbarlandkreis Schwandorf angekommen. Die Landratsämter Cham und Regensburg informierten in einer Presseaussteuerung über einen Fall in einem Nutztierbestand bei Bruck und die daraus resultierenden Schritte für die Landkreise.

Demnach wurde der Fall bereits amtlich bestätigt, es handelt sich um die sogenannte Geflügelpest (HPAI) - auch Vogelgrippe genannt. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N1 nachweisen. Alle Mastenten der betroffenen Geflügelhaltung werden gemäß den EU- Vorschriften und der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt.

Landkreis Cham

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz-/Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Sperrzone, bestehend aus einer inneren Schutzzone und einer äußeren Überwachungszone, festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote, heißt es in der Meldung des Landratsamtes.

Die Überwachungszone erstrecke sich auch auf Teile der Gemeinden Walderbach und Reichenbach im Landkreis Cham. Betroffen sind der Ortsteil Gern bei Reichenbach in der Gemeinde Walderbach sowie die Ortsteile Heimhof, Hochgrat, Kaltenbach, Kienleiten, Regen-Mühle und Reichenbach in der Gemeinde Reichenbach. Das Landratsamt Cham hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen.

Die Allgemeinverfügung wurde mit dem Amtsblatt am Donnerstag, 19. Januar, veröffentlicht und ist auf der Internetseite des Landratsamts unter "Aktuelles Nachrichten" "Amtsblätter" zu finden. Die Behörde weist ausdrücklich daraufhin, dass neben den in der Allgemeinverfügung für die Überwachungszone genannten Schutzmaßnahmen weiterhin die bereits bestehenden Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest, das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellung sowie erhöhter Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltungen gelten.

Landkreis Regensburg

Nach einem bestätigten Geflügelpest-Ausbruch in einem Betrieb in Bruck (Landkreis Schwandorf) wird rund um den befallenen Betrieb eine Überwachungszone festgelegt, die sich auch auf Teile des Landkreises Regensburg erstreckt. Die Überwachungszone umfasst im Gemeindebereich Regenstauf die Ortsteile Glapfenberg, Grafenwinn, Heilinghausen, Hinterberg (bei Stefling), Hirschling bei Maxhütte, Gibacht bei Heilinghausen, Kreuth bei Nittenau, Marienthal bei Stefling am Regen und Süssenbach bei Heilinghausen. Einer Anordnung des Landratsamtes zufolge gilt dort ab sofort eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände.

Neben der Aufstallungspflicht müssen folgende Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden: Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein noch herausgebracht werden. Unter anderem müssen Ställe, Schutzkleidung und Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden.

Außerdem müssen die Zugänge zu den Ställen besonders gesichert werden. Zu achten ist vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und auf Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge. Halter von kleineren Geflügel-Beständen bis einschließlich 100 Stück Geflügel sind verpflichtet, ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen.

Auch für private Geflügelhalter besteht eine Meldepflicht. Wer seine Hühner, Gänse oder Enten noch nicht angemeldet hat, kann das tun per E-Mail an veterinaeramt@lra-regensburg.de oder telefonisch unter 0941/4009-520 vornehmen

Allgemeines

Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort 'Geflügelpest' verfügbar.