Raser-Prozess in Deggendorf

Tödliches Straßenrennen: Angeklagter entschuldigt sich bei Witwe


Der angeklagte Motorradfahrer (r) spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts Deggendorf mit seinem Verteidiger. Der 57-Jährige hat seine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt und die Witwe sowie den Sohn des Opfers um Verzeihung gebeten.

Der angeklagte Motorradfahrer (r) spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts Deggendorf mit seinem Verteidiger. Der 57-Jährige hat seine Mitschuld an dem Unfall eingeräumt und die Witwe sowie den Sohn des Opfers um Verzeihung gebeten.

Von dpa

Ein illegales Straßenrennen kostet einen Familienvater das Leben. Dessen Sohn ist seit dem Unfall im Sommer 2018 in Niederbayern schwerbehindert. Die beiden Raser werden verurteilt. Einer der Männer steht nun erneut vor Gericht.

Vier Jahre nach einem tödlichen Raser-Unfall in Niederbayern muss sich ein 57 Jahre alter Mann erneut einer Gerichtsverhandlung stellen. Er war im Juli 2018 bei Achslach (Landkreis Regen) als Motorradfahrer an einem illegalen Straßenrennen beteiligt, in dessen Folge ein Familienvater starb und dessen Sohn lebensbedrohlich verletzt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte jüngst das Urteil gegen den Mann vom November 2019 zu dessen Gunsten abgeändert und teilweise aufgehoben.

Am Mittwoch richtete der 57-Jährige eine Entschuldigung an die Witwe und den Sohn des getöteten Autofahrers und räumte ein, dass es ein Fehler gewesen sei, das Rennen gefahren zu sein. Auch wenn er den Unfall nicht unmittelbar ausgelöst habe, trage er nicht nur eine moralische Schuld. "Ich habe eingesehen, dass ich zu Recht die strafrechtlichen Folgen zu tragen habe." Deswegen habe er damals seinen Revisionsantrag zurückgenommen. Er habe gehofft, dass die Nebenklage das auch tun würde.

Nebenklage will härteres Urteil

Der Motorradfahrer sowie der an dem Rennen beteiligte Fahrer eines Sportwagens - der mit dem entgegenkommenden Wagen des Opfers zusammengeprallt war - waren vor dem Landgericht Deggendorf zu je fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter legten ihnen Teilnahme an einem unerlaubten Fahrzeugrennen mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung sowie fahrlässige Körperverletzung zur Last, dem Motorradfahrer zudem Unfallflucht.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptierten die Urteile. Die Nebenklage ging in Revision und strebte eine Änderung des Urteils gegen den Motorradfahrer zu dessen Ungunsten an - nämlich eine Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes. Der BGH folgte diesem Antrag nicht. Vielmehr habe sich der Mann des unerlaubten Kraftfahrzeugrennens, der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht.