Rund 18 Jahre nach der Tat saß am Dienstag ein heute 39-jähriger Pole auf der Anklagebank der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Georg Kimmerl.

Ihm legte die Staatsanwaltschaft schweren Raub mit gefährlicher Körperverletzung in Mittäterschaft zur Last. Nun wurde er, nach übereinstimmendem Antrag von Staatsanwalt und Verteidiger, zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Während seine ebenfalls polnischen Komplizen in der Vergangenheit festgesetzt werden konnten und in den Jahren 2002 und 2005 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, konnte sich der Angeklagte all die Jahre ungehindert in seinem Heimatland aufhalten. Dabei war seine Identität bekannt.

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