"Spaziergänge" in Straubing

Nur noch ortsfeste Versammlungen erlaubt


In den vergangenen Tagen hat es wiederholt sogenannte Corona-"Spaziergänge" gegeben. (Archivbild)

In den vergangenen Tagen hat es wiederholt sogenannte Corona-"Spaziergänge" gegeben. (Archivbild)

Von Redaktion idowa und Polizei

Nach einem Erlass der Stadt Straubing dürfen ab Freitag, 31. Dezember, sogenannte "Corona-Spaziergänge" nur noch ortsfest stattfinden. Bisher waren die Teilnehmer durch die Innenstadt gezogen.

Stadt und Polizei schreiben in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass es sich bei den sogenannten "Spaziergängen" um Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes handle. Diese müssen spätestens 48 Stunden vor Beginn bei der Stadt angezeigt werden.

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Auf rechtzeitigen Antrag könne die Versammlungsbehörde Ausnahmen zulassen, sofern das im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen hohe Bußgelder. Die Polizei Straubing werde bei Versammlungen mit Unterstützungskräften im Einsatz sein und will Verstöße zur Anzeige bringen.

Die Infektionsschutzrechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden, betonen Stadt und Polizei: Bei Versammlungen zwischen allen Teilnehmern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Das war, wie unsere Reporter berichtet haben, bei vergangenen Umzügen oft nicht der Fall.

Die Polizei gewährleistet die Einhaltung der Versammlungsfreiheit

Wie Polizei und Stadt weiter schreiben, gewährleiste die Präsenz der Polizei das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, diene dem Schutz Unbeteiligter und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Versammlungsfreiheit sei ein Grundpfeiler unserer Demokratie.

Die Anzeige diene dabei der Versammlungsbehörde dazu, den ordnungsgemäßen Ablauf der Versammlung in Kooperation mit dem Versammlungsleiter zu planen und festzulegen. Andererseits könne damit die Polizei die ordnungsgemäße Durchführung begleiten und auch eine Auswirkung auf Unbeteiligte soweit möglich minimieren.

Bei nicht angekündigten Versammlungen werde die Polizei die Vorgaben des Bayerischen Versammlungsgesetzes und der städtischen Allgemeinverfügung überwachen. Wie unsere Redaktion erfahren hat, haben sich auch für den heutigen Donnerstag wieder einige "Spaziergänger" in Telegram-Chats angekündigt.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Straubing tritt am 31. Dezember um 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 3. Januar 2022. Die Bekanntgabe erfolgte im Amtsblatt der Stadt Straubing Nr. 72 (online abrufbar unter www.straubing.de).

Keine angemeldeten Protestaktionen für das Silvester-Wochenende

Die Polizei Straubing hat am Donnerstagabend darauf hingewiesen, dass für Freitag und das Silvester-Wochenende keine "Spaziergänge" angemeldet wurden. Die Polizei wertet mögliche Protestaktionen deshalb als Versammlung, die der Anmeldepflicht unterliegen. Teilnehmern solle bewusst sein, dass sie Teil einer nicht angemeldeten Versammlung sind.