Regensburg

Verwaltungsgericht: Wolbergs bleibt suspendiert


Drang mit seinem Antrag auf Aussetzung seiner Dienstenthebung nicht durch: Der suspendierte OB Joachim Wolbergs.

Drang mit seinem Antrag auf Aussetzung seiner Dienstenthebung nicht durch: Der suspendierte OB Joachim Wolbergs.

Von Redaktion idowa

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat den Antrag des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg Joachim Wolbergs auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung angelehnt. Den Beschluss, der bereits am Dienstag fiel, bestätigte die Landesanwaltschaft in einer Pressemitteilung.

Mit dem Beschluss bleibt Wolbergs vorläufig des Dienstes enthoben. Der suspendierte Oberbürgermeister kann allerdings dagegen Beschwerde einlegen. Die Landesanwaltschaft Bayern hatte den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg im Januar 2017 vorläufig des Dienstes enthoben und diese Maßnahme auch nach den Entscheidungen des Landgerichts Regensburg aufrecht erhalten.

Wolbergs war am 3. Juli dieses Jahres wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen vor dem Landgericht Regensburg verurteilt worden. Von einer Strafe hatte das Gericht abgesehen. Die Landesanwaltschaft Bayern hatte darauf hingewiesen, "dass bereits die Verurteilung vom 3. Juli wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen über rund 150.000 Euro voraussichtlich zur Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen wird".

Unabhängig davon gelte das auch für die im Tatkomplex "Immobilienzentrum Regensburg" zur Anklage gebrachten Vorwürfe der Vorteilsannahme und der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall. Dieser Einschätzung ist das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg in seinem Beschluss vom Dienstag gefolgt. Man sei der Auffassung, dass bei Wolbergs eine Dienstpflichtverletzung durch die vom Landgericht Regensburg angenommenen Fälle der Vorteilsannahme vorliegt.

"Das Dienstvergehen wiegt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts so schwer, dass eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wahrscheinlicher ist als der Verbleib im Amt", heißt es weiter von der Landesanwaltschaft. Auch die weitere zugelassene Anklage zum Tatkomplex "Immobilienzentrum Regensburg" trage bereits für sich gesehen die Prognose der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Gegen den Beschluss, mit dem der Antrag abzulehnen, kann Wolbergs Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Die vorläufige Dienstenthebung vom 27. Januar 2017 gilt vorerst weiter. Sie endet jedenfalls mit dem rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens in der Hauptsache.