Das Strafgesetzbuch hat über 350 Paragrafen. In Nummer 222 heißt es: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. 90 Tagessätze zu je 15 Euro, die der Chamer Amtsrichter Dr. Thomas Strauß im Fall des Notarztes verhängte, der nach seiner Überzeugung schuld am frühzeitigen Tod eines verunglückten Quadfahrers ist, liegen damit eher am unteren Ende der vom Gesetz vorgegebenen Strafhöhe. Nicht nur das hat Strauß, juristisch fundiert und menschlich einfühlsam, ausführlich begründet.