Posse um Datenschutz

Falschparker-Anzeiger bekommt selbst Ärger


Falschparker zu fotografieren, kann unter Umständen gegen den Datenschutz verstoßen.

Falschparker zu fotografieren, kann unter Umständen gegen den Datenschutz verstoßen.

Wer Falschparker fotografiert und bei der Polizei anzeigt, kann Ärger bekommen. So flatterte dem Münchener Heiner F. im Januar dieses Jahres eine Verwarnung des bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (LDA) kombiniert mit einer Gebührenforderung von 100 Euro ins Haus. Begründung: F. habe in mindestens acht Fällen Falschparker bei der Polizei angezeigt und jeweils ein Foto der Ordnungswidrigkeit beigefügt.

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