Am Montagabend fuhr ein 35-Jähriger mit seinem 9-jährigen Sohn auf einem Parkplatz an der Amperstraße mit einem Hoverboard. Es handelt sich dabei um ein einachsiges, elektrisch angetriebenes Board, das mit dem Gleichgewicht gesteuert wird. Ein solches Gefährt darf nur auf abgesperrtem Privatgelände gefahren werden, ansonsten wird das Fahrzeug versicherungs- und führerscheinpflichtig. Jeder öffentlich zugängliche Parkplatz ist auch eine öffentliche Verkehrsfläche und somit war die Fahrt von Vater und Sohn ohne Führerschein und Versicherung unterwegs.
PI Dingolfing Dingolfing: Mit umgebautem Hoverboard gefahren
Polizei, 15.09.2020 - 10:32 Uhr
0 Kommentare
Kommentieren