Neues Jahr, neue Gesetze

Das ändert sich 2022 für Verbraucher


Im Jahr 2022 kommen auf Verbraucher neue Gesetze zu. (Symbolbild)

Im Jahr 2022 kommen auf Verbraucher neue Gesetze zu. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

2022 gibt es wieder neue Gesetze und Regelungen, auf die sich Verbraucher größtenteils schon ab dem Jahreswechsel einstellen müssen. idowa hat die Änderungen in einem Überblick zusammengefasst.

Job und Geld

Mindestlohn

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag heißt.

Anhebung der Altersgrenzen

Die Altersgrenzen steigen im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters um einen weiteren Monat. Die Versicherten, die 1956 bzw. 1957 geboren wurden und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und zehn Monaten bzw. mit 65 Jahren und elf Monaten. Für alle folgenden Jahrgänge erhöhte sich die Altersgrenze zunächst um je einen weiteren Monat. Erst später wird in Stufen von zwei Monaten pro Jahrgang angehoben.

Briefporto wird im Januar teurer

Wer Briefe oder Postkarten verschickt, muss ab Januar etwas tiefer in die Tasche greifen als bisher. Die Bundesnetzagentur gab am Freitag die vorläufige Genehmigung für die Anhebung des Briefportos, wie die Bonner Behörde mitteilte. Ein Standardbrief kostet nach dem Jahreswechsel 85 Cent und damit 5 Cent mehr als bisher. Das Porto für den Kompaktbrief beträgt dann 1 Euro (bisher 95 Cent) und das für die Postkarte 70 Cent (bisher: 60 Cent). Andere Sendungsarten im Inland werden ebenfalls teurer. Mehr dazu lesen Sie hier: Standardbrief kostet bald 85 Cent

Kündigungsbutton

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Zum 1. Juli gilt für sogenannte Dauerschuldverhältnisse die Pflicht zu einem Kündigungsbutton, mit dem Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben wieder loswerden können.

Kürzere Kündigungsfristen

Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern.

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Diese dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Das heißt, Verbraucherinnen und Verbraucher können die Verträge dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Erhöhung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird leicht erhöht. Er steigt von 205 Euro um 4 Euro auf bis zu 209 Euro pro Monat pro Kind. Das gilt nach Angaben des Familienministeriums allerdings nur, falls nicht kurzfristig eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar beschlossen wird.

EEG-Umlage

Die Umlage zur Finanzierung des Ökostroms (EEG-Umlage) sinkt zum Jahreswechsel auf 3,723 Cent je Kilowattstunde und damit um mehr als 40 Prozent. Billiger dürfte der Strom aber nicht werden, weil die Umlage nur ein Bestandteil des Preises ist und Versorger beim Einkauf mehr als vor einem Jahr zahlen. Mehr zum Thema lesen Sie hier: Was bleibt 2022 im Portemonnaie?

Zuschuss für betriebliche Altersversorgung

Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden, erklärt die Stiftung Warentest.

Den vollen Zuschuss erhält, wessen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt - die beträgt 58.050 Euro brutto im Jahr 2022. Bei höherem Verdienst darf der Zuschuss gleitend abgesenkt werden.

Steuern

Grundfreibetrag

2022 steht Steuerzahlern etwas mehr Geld steuerfrei zur Verfügung, denn der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Das heißt, es werden bei einem Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.948 Euro im Jahr Einkommensteuer fällig. Bei Ehepaaren beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 19.896 Euro.

Vorsorgeaufwendungen für das Alter

Vorsorgeaufwendungen für das Alter können 2022 steuerlich besser abgesetzt werden. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt nach Angaben des Bundes der Steuerzahler 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro.

Maximal können davon im kommenden Jahr 94 Prozent abgesetzt werden. Das heißt, Alleinstehende können 24.101 Euro und Ehepaare beziehungsweise eingetragene Lebenspartner 48.202 Euro steuerlich geltend machen.

Höherer Steueranteil für Neurentner

Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich ab 1. Januar der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 Prozent. Somit bleiben nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei, erklärt der Steuerzahlerbund. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2022 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der steuerfreie Freibetrag reduziert sich seitdem jährlich.

Sachbezugsfreigrenze

Zum 1. Januar 2022 wird die Sachbezugsfreigrenze von bisher 44 Euro monatlich auf 50 Euro angehoben. Die Freigrenze gilt nach Angaben des Steuerzahlerbundes für Sachzuwendungen, etwa Gutscheine, die Beschäftigten monatlich überlassen werden. Bis zur Freigrenze können die Zuwendungen steuerfrei behandelt werden.

Wichtig zu beachten: Es handelt sich um eine Freigrenze. Das Überschreiten um nur 1 Cent der Grenze führt zu einer Steuerpflicht des gesamten zugewendeten Betrages. Ein Zusammenrechnen der monatlichen Beträge auf einen Jahresbetrag ist nicht zulässig.

CO2-Steuer

Auch 2022 steigt die CO2-Steuer, um den Klimaschutz attraktiver zu machen. Statt 25 Cent je Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid sind dann 30 Cent fällig. Das wirkt sich unter anderem auf Kraftstoffpreise aus - allerdings nicht so stark wie Anfang 2021. Nach Berechnungen des ADAC dürften sich Benzin und Diesel durch den CO2-Preis nun ungefähr um je eineinhalb Cent verteuern. Mehr zum Thema lesen Sie hier: Was bleibt 2022 im Portemonnaie?

Tabak-Steuer

Für Raucher wird der Griff zur Zigarette teurer: Die Tabaksteuer für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt 2022 um durchschnittlich 10 Cent. Die höheren Steuern dürften die Hersteller an die Endkunden weitergeben. Ab dem 1. Juli unterliegen dann auch erstmals die Substanzen für E-Zigaretten der Tabakbesteuerung. Für ein 10-Milliliter-Liquid, das aktuell grob gesagt 5 Euro kostet, soll 2022 1,60 Euro mehr Steuern anfallen, bis 2026 soll dieser Wert auf 3,20 Euro steigen. Auch Tabak für Wasserpfeifen wird künftig deutlich höher besteuert. Mehr zum Thema lesen Sie hier: Was bleibt 2022 im Portemonnaie?

Corona-Bonus

Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro von ihrem Arbeitgeber bekommen - steuerfrei. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass das Geld der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient und zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. Lesen Sie hierzu: Länderbeschäftigte bekommen mehr Gehalt und Corona-Bonus

Alleinerziehende werden entlastet

Der Entlastungsbeitrag bei der Lohn- und Einkommenssteuer für Alleinerziehende wird aufgrund der besonderen Belastung während der Pandemie mehr als verdoppelt - von 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich. Der Betrag gilt ab dem Jahr 2022 unbefristet.

Gesundheit

Elektronische Krankschreibung

Zum 1. Januar werden die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen zur Pflicht. Mit der eAU werden die Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Ab Juli sollen auch die Arbeitgeber einbezogen werden. Mehr dazu lesen Sie hier: Gelber Krankenschein bald passé

Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen

Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis Mitte März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen - oder eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen das ab dann von vornherein. Lesen Sie hierzu: Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen

Entlastung für Pflegebedürftige in stationärer Pflege

Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim einen Zuschlag zu dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag. Er steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.

Verkehr

Führerschein muss umgetauscht werden

Obwohl die Einführung des neuen EU-Führerscheins erst im Jahr 2033 abgeschlossen sein soll, müssen sich ältere Autofahrer mit dem Umtausch bereits sputen. Die erste Frist endet am 19. Januar 2022. Damit bleibt Inhabern von alten Führerscheinen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden, nicht mehr lange Zeit. Mehr zum Thema lesen Sie hier: EU-Kartenführerschein: Umtausch nicht verpassen

Neue Typklasse für jedes vierte Auto

Die Halter von rund elf Millionen Autos in Deutschland müssen in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Änderung der Typklasse rechnen. Mehr als sieben Millionen Autos rutschen dabei im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse. Halter von rund 4,3 Millionen Autos können von einer niedrigeren Einstufung profitieren.

Fahrkarten im Zug

Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann. Mehr dazu lesen Sie hier: Bahn verkauft ab 2022 keine Papier-Fahrkarten mehr im Zug

Plug-in-Hybride

Käufer bestimmter Autos, die neben einem Verbrenner- auch einen Elektromotor haben und per Stromkabel aufgeladen werden (Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt von 40 auf 60 Kilometer. Einen Artikel zum Thema finden Sie hier: Boom bei der staatlichen Kaufprämie für Elektroautos

Konsum

Sonderpreise für "ablaufende" Lebensmittel

Supermärkte können Produkte mit bald ablaufendem Haltbarkeitsdatum künftig einfacher zu Sonderpreisen anbieten, um sie nicht wegwerfen zu müssen. Das sieht eine Neuregelung ab Mai 2022 vor, wie das Bundesernährungsministerium nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss mitteilte. So müssen Läden nicht mehr eigens einen neuen Gesamtpreis auszeichnen und ein neues Preisschild erstellen, sondern können zum Beispiel nur einen Aufkleber wie "30 Prozent billiger" an den Packungen anbringen.

Es müsse für die Verbraucherinnen aber deutlich gemacht werden, dass die Ware für den baldigen Konsum bestimmt und nicht zur Bevorratung geeignet sei, erläuterte das Ministerium. Mehr dazu lesen Sie hier: Sonderpreise für "ablaufende" Lebensmittel werden einfacher

Recycling-Quoten

Ab dem neuen Jahr gelten für Verpackungen höhere Recycling-Quoten. Künftig müssen 90 Prozent der Verpackungen aus Eisenmetallen, Aluminium, Glas sowie Papier, Pappe und Kartons wiederverwendet werden. Bislang galt dafür eine Quote von 85 Prozent. Für Getränkekartons steigt die Quote von 75 auf 80 Prozent.

Verbot von Plastiktüten

Ab dem 1. Januar dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Es geht um die sogenannten leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer - das sind die Standard-Tüten, die man beim Einkaufen bekommt. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa am Obst- und Gemüsestand findet. Den ganzen Artikel lesen Sie hier: Plastiktütenverbot nimmt letzte Hürde: Verbot ab 2022

Tattoo-Farben

Vom 4. Januar an unterliegen viele Chemikalien in Tattoo-Farben in der gesamten EU den Beschränkungen durch die sogenannte REACH-Verordnung. Auf der Bannliste stehen dann Tausende Substanzen. Viele von ihnen sind aus Sicht der EU potenziell gefährlich oder nicht ausreichend erforscht. 2020 wurde das Verbot beschlossen, jetzt läuft die Übergangszeit aus. Das Ziel ist laut der EU-Kommission nicht, Tätowierungen grundsätzlich zu verbieten. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) betont, es gehe darum, "Tätowierfarben und Permanent Make-up sicherer zu machen". Mehr zum Thema lesen Sie hier: Tattoofarben-Verbot: Was das für Tätowierer bedeutet

Kükentöten

Das millionenfache Kükentöten in der Legehennenhaltung wird im neuen Jahr ein Ende haben. Bisher wurden in deutschen Brütereien jährlich fast 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie weder für die Eierproduktion noch als Masthühner nutzbar sind. Mehr dazu lesen Sie hier: Aus für millionenfaches Kükentöten ab 2022

Elektrogeräte

Je nach Ladengröße und Sortiment müssen Discounter und Supermärkte künftig alte Elektrogeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Handys annehmen. Geschäfte müssen zum Beispiel kleine Geräte wie den ausgedienten Taschenrechner oder einen alten Rasierer auch annehmen, wenn sie anderswo gekauft wurden. Größere Geräte wie alte Fernseher können jedoch nur abgegeben werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Auch Online-Händler müssen den Elektroschrott kostenlos und unkompliziert zurücknehmen und recyceln.

Gewährleistung

Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, hat ab 2022 unter Umständen bessere Karten. Möglich macht dies die Erweiterung des Gewährleistungsrechtes: Die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag, wird von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.

Pfandpflicht

Zum 1. Januar wird die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet. Waren bisher etwa Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand von 25 Cent ausgenommen, gilt dieser künftig auch für sie. Auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig. Mehr dazu lesen Sie hier: Erweiterte Pfandpflicht ab 1. Januar - Was bringt das?