Hussein A. ist ein Flüchtling wider Willen. "Sozusagen ein Asylbewerber aus Versehen", wie Vorsitzender Richter Markus Kring es aus Sicht des 27-jährigen Turkmenen formulierte.
Ja, genau, er habe Europa nur bereisen wollen, 2015; ein paar Wochen in der Türkei, ein paar Tage in Österreich, bestätigte A. vor dem Landgericht. Von Wien aus habe er über Deutschland zu Freunden nach Holland fahren wollen, aber in Bayern habe man ihn einfach registriert. Seither, so der Eindruck von Hussein A., lasse man ihn nicht in Frieden leben. Dabei wäre alles ganz einfach: "Wenn man mich in Ruhe lässt, gibt es keine Probleme." Am Dienstag wurde Hussein A. wegen versuchten Totschlags von der als Schwurgericht tagenden ersten Strafkammer unter Einbeziehung eines Urteils von 2016 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Kammer ordnete zudem die Sicherungsverwahrung an.
An deren Notwendigkeit bestünden "keinerlei Zweifel", so Kring in der Urteilsbegründung. Dies ergebe sich allein schon aus der Verurteilung vom Oktober 2016. Damals war Hussein A. - der vor seiner Europareise als Leibwächter des turkmenischen Präsidenten gearbeitet haben will - von der ersten Strafkammer wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt worden: Am 25. Dezember 2015 hatte er in einer Asylbewerberunterkunft nach einem Streit einen Mitbewohner niedergestochen, der ihn in Glaubensfragen hatte belehren wollen. Der Mann verstarb wenige Tage später im Krankenhaus.
Den vollständigen Artikel lesen Sie auf idowa+ oder in Ihrer Tageszeitung vom 19. September 2018.
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