Landgericht Landshut

21-Jähriger muss wegen Tritten gegen Kopf hinter Gitter


Die Jugendkammer des Landgerichts sah sich zu einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht mehr im Stande, weil der Angeklagte wegen Gewaltdelikten vorbelastet ist.  Foto: LZ-Archiv/Christine Vinçon

Die Jugendkammer des Landgerichts sah sich zu einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht mehr im Stande, weil der Angeklagte wegen Gewaltdelikten vorbelastet ist.

Von Redaktion Landshut Stadt

Knast oder Bewährung - am Ende war dies im Prozess um die Schlägerei in Wörth an der Isar, bei der das Opfer mehrere Fußtritte gegen den Kopf abbekommen hatte, die entscheidende Frage. Von dem angeklagten versuchten Totschlag ging selbst die Staatsanwaltschaft nach der Beweisaufnahme nicht mehr aus: Der Geschädigte hatte vor dem Landgericht versichert, dass der Angeklagte von sich aus von ihm abgelassen hatte. Ein freiwilliger Rücktritt lag somit vor.

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