Ein "spontaner, aber schwerer Ausrutscher"

Verhandlung um Fußtritte gegen den Kopf endet mit Bewährungsstrafe für Landshuter


Auf gefährliche Körperverletzung erkannte das Amtsgericht gegen den Angeklagten.

Auf gefährliche Körperverletzung erkannte das Amtsgericht gegen den Angeklagten.

Von Redaktion Landshut Stadt

Tritte gegen den Kopf sind potenziell lebensgefährdend. Im Fall von Christian C.* waren es am frühen Nachmittag des 13. November an einer Bushaltestelle an der Wittstraße gleich mehrere Fußtritte gegen den Kopf seines am Boden liegenden Kontrahenten. Zuvor hatte der 33-jährige Landshuter den Mann am Genick gepackt und dessen Kopf gegen ein Fahrzeug geschlagen, wodurch er gestürzt war. C., der es in seiner Vergangenheit auf 18 Vorstrafen gebracht hat, hatte sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht zu verantworten - und kam mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten davon, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage muss der Familienvater 800 Euro Schmerzensgeld und im Anschluss 2200 Euro an das Haus International zahlen.

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