Kreuzerlass Verwaltungsgerichtshof weist Klagen ab

Markus Söder hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen.

Die Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Dagegen hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit ebenso Klage eingereicht wie 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende.

Diese Klagen wiesen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter nun allesamt ab. Die Entscheidungsgründe lägen noch nicht vor und würden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Hinsichtlich der Klagen des Bundes für Geistesfreiheit ließ der VGH allerdings die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.

Weitere Artikel

 
 
 

0 Kommentare