Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Nach dieser Devise handelt Bundesinnenminister Horst Seehofer. Mit seinem Verzicht auf eine zunächst angekündigte Studie zum Thema Racial Profiling bei der Polizei agiert der Ingolstädter ähnlich ungeschickt wie mit seiner Drohung, Anzeige gegen eine Journalistin der taz zu erstatten, die sich in einem Text auf abscheuliche Weise über Polizisten geäußert hat.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es ist zu begrüßen, wenn ein Innenminister sich vor seine Beamten stellt. Doch wenn es tatsächlich so ist, dass Racial Profiling bei der Polizei hierzulande so gut wie gar nicht vorkommt, wäre es erst recht eine gute Idee, das mit einer Studie zu belegen.

So aber entsteht der Eindruck, der Minister fürchte, die Rassismus-Vorwürfe, die immer wieder gegen Polizisten erhoben werden, könnten sich bestätigen. Dass eine "Ungleichbehandlung von Personen" schließlich verboten sei, ist kein Argument. Vieles ist verboten. Korruption zum Beispiel. Und dennoch setzt sich das Bundeskriminalamt wissenschaftlich mit diesem Phänomen auseinander. Weil sich eben nicht immer alle an die Regeln halten. Deshalb nimmt Justizministerin Christine Lambrecht zu Recht einen Konflikt mit dem Kabinettskollegen in Kauf, indem sie auf die Studie pocht.