Inzidenz über 50

Diese Regeln gelten nun in Straubing


In Straubing gelten ab dieser Woche strengere Corona-Maßnahmen. Da die Grenzwerte mit zeitlichem Abstand überschritten wurden, treten die Änderungen gestaffelt am Dienstag und Mittwoch in Kraft. (Symbolbild)

In Straubing gelten ab dieser Woche strengere Corona-Maßnahmen. Da die Grenzwerte mit zeitlichem Abstand überschritten wurden, treten die Änderungen gestaffelt am Dienstag und Mittwoch in Kraft. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Stadt Straubing hat zum dritten Mal in Folge den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 überschritten. Damit gelten nun wieder strengere Corona-Regeln. Ein Überblick.

Wie die Stadt am Montagnachmittag mitteilte, liegt der Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner aktuell bei 67,0. Der erste kritische Grenzwert von 35 wurde bereits am Sonntag zum dritten Mal überschritten. Dadurch treten die sich daraus ergebenden Änderungen bereits am Dienstag, 24. August, in Kraft. Konkret bedeutet das: In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und bei Veranstaltungen wird wieder ein Testnachweis fällig. Das kann ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test sein.

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Die Testpflicht gilt in folgenden Bereichen:

  • Innengastronomie (nicht nur, wenn Gäste aus mehreren Hausständen zusammen sitzen, sondern für jeden einzelnen Gast. Für das Abholen von zuvor bestellten Speisen ist kein Test notwendig)
  • Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern, Sport- und Kulturveranstaltung sowie private Feiern in geschlossenen Räumen
  • Körpernahe Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Friseurbesuche)
  • Sport in geschlossenen Räumen
  • Das Besuchen von Krankenhäusern
  • Beherbung in Hotels oder Gasthöfen. Hier ist bei Ankunft ein Test erforderlich, zudem müssen sich Gäste alle 72 Stunden erneut testen lassen.

Genesene und Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen, ebenso wie Kinder unter sechs Jahren.

Am Montag wurde auch der zweite Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner den dritten Tag in Folge überschritten. Dadurch treten ab Mittwoch, den 25. August, noch weitere Einschränkungen in Kraft. Konkret bedeutet das:

  • Privat dürfen sich maximal zehn Personen aus drei Hausständen treffen. Bei privaten Feiern mit geladenem Personenkreis (zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstage) sind maximal 25 Gäste (innen) beziehungsweise 50 Gäste (außen) erlaubt. Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter 14 werden jeweils nicht mitgezählt.
  • Im Unterricht gilt wieder für alle Jahrgangsstufen eine Maskenpflicht. Zwar sind aktuell Ferien, diese Regelung gilt aber auch für die momentan stattfindenden Ferienkurse.