Das Pflegeberufegesetz
Dadurch werden die Ausbildungsberufe Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger und Kinderkrankenpfleger generalisiert. Das heißt, sie werden zu einer Ausbildung zusammengelegt. Das Gesetz gilt seit 1. Januar 2020. Die Auszubildenden machen in den ersten beiden Jahren eine allgemeine Pflegeausbildung. Danach können sie sich auf eines der drei Fachgebiete spezialisieren oder den generalistischen Abschluss wählen. Dadurch haben die Schülerinnen und Schüler die Chance, sich später beruflich weiterzuentwickeln.
Außerdem haben sie den Vorteil, dass sie in allen Gesundheitsbereichen arbeiten können. Sie sind also flexibler, wenn es um die Suche nach einem Arbeitsplatz geht. Der neue generalistische Abschluss wird in der gesamten EU anerkannt. Die Ausbildung ist kostenlos, es fällt also kein Schulgeld mehr an. Azubis haben zudem Anspruch auf ein angemessenes Gehalt. Mit dem neuen Pflegestudium soll außerdem ein weiterer Weg in den Pflegeberuf führen.
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