Knapp zehn Monate nach der Verurteilung einer Mutter in Schweinfurt wegen der Tötung ihres Babys ist die Entscheidung rechtskräftig. Die Revision der Angeklagten habe keinen Erfolg gehabt, es bleibe bei einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten, teilte ein Landgerichtssprecher mit. Anfang August 2021 war die 28-Jährige wegen Totschlags verurteilt worden.
Gericht Urteil nach Babytötung in Unterfranken rechtskräftig
Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau das neugeborene Mädchen nach der Geburt im August 2020 in ihrer Wohnung in Schweinfurt nicht versorgte und sterben ließ. Die Deutsche hatte der Kammer zufolge die Schwangerschaft verheimlicht, um keine wirtschaftlichen und persönlichen Einschränkungen durch ein zweites Kind in Kauf nehmen zu müssen.
Der Verteidiger hatte sich in seinem Plädoyer für Totschlag in einem minderschweren Fall ausgesprochen und eine Bewährungsstrafe für möglich gehalten. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags plädiert.
Ursprünglich war die Frau wegen Mordes angeklagt. Sowohl das Landgericht als auch die Staatsanwaltschaft sahen jedoch kein Mordmerkmal bestätigt.
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