Im Zweifel für den Angeklagten: Ein 51 Jahre alter Mann ist am Montag vor dem Landgericht Regensburg vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.
Gericht Regensburg Neuauflage eines Mordprozesses endet mit Freispruch
Er sollte laut Anklage einen Bekannten erstochen haben - was er aber stets abstritt. Das Gericht musste sich zum zweiten Mal mit dem Fall befassen. In einem ersten Prozess war der Pole im Februar 2019 wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil aber auf und verwies den Fall zurück.
Die Vorsitzende Richterin sagte, der Tod des Mannes sei kein Unfall gewesen. Jedoch sei nicht zweifelsfrei nachweisbar, wer den Mann erstochen habe. An jenem feuchtfröhlichen Abend im Mai 2018 in Neustadt an der Donau (Landkreises Kelheim) waren mehrere Menschen anwesend.
Der BGH hatte angeführt, dass auch eine Frau als Täterin in Frage komme. Am Tatabend hatte sie gegenüber der Polizei angegeben, das Opfer sei ihr ins Messer gefallen. Im Prozess war sie nun als Zeugin geladen, machte aber von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.