Geänderte Öffnungszeiten

Landkreis Cham reagiert auf Nachfrage


Die Öffnungszeiten der Impfzentren im Landkreis Cham ändern sich ab 24. November.

Die Öffnungszeiten der Impfzentren im Landkreis Cham ändern sich ab 24. November.

Von Redaktion idowa

Wegen der großen Nachfrage erweitern die Impfzentren des Landkreises Cham in Bad Kötzting und Roding ihre Öffnungszeiten, informiert das Landratsamt Cham in einer Pressemitteilung.

Die Impfzentren seien demnach ab 24. November von Mittwoch bis Samstag, in Roding zusätzlich am Sonntag, geöffnet. Es sind Erst- und Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen möglich.

Eine Auffrischungsimpfung könne bei allen Personen ab 18 Jahren, deren Impfserie vor mindestens sechs Monaten abgeschlossen wurde, durchgeführt werden.

Besonders empfiehlt die Behörde die Auffrischung bei Personen über 60 Jahren, Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression und deren Haushaltskontakte, Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich sowie Personen, die eine vollständige Impfserie mit AstraZeneca erhalten haben.

Personen, die eine einmalige Impfung mit Johnson&Johnson erhalten haben, sollen bereits vier Wochen danach eine Auffrischung erhalten. Um die Dauer des Impftermins zu verkürzen, wird eine Terminvereinbarung empfohlen.

Diese kann online über das Bayerische Impfzentrum (www.impfzentren.bayern) oder durch die Impf-Hotline (09971/78-992) erfolgen. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Termine für Zweit- und Auffrischungsimpfungen mit Moderna werden nur über die Hotline vergeben.

Zu den Öffnungszeiten der beiden Impfzentren sowie auf "Spritz"-Tour werden nach wie vor auch Impfungen ohne Termin durchgeführt. Hierbei muss je nach Aufkommen allerdings mit einer Wartezeit gerechnet werden.

Zum Impftermin wird der Personalausweis und falls vorhanden der Impfpass benötigt, bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen ist ein Nachweis über die bereits erfolgten Impfungen erforderlich.

Es können auch landkreisfremde Personen sowie Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren im Beisein eines Erziehungsberechtigten geimpft werden.

Auffrischungsimpfungen sind ab 18 Jahren möglich, sofern die erste Impfserie seit mindestens sechs Monaten abgeschlossen ist. Nicht nur in den Impfzentren und beim Impfbus, sondern auch bei den niedergelassenen Ärzten sowie Betriebsärzten können Impfungen durchgeführt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit zu einem unverbindlichen, ärztlichen Beratungsgespräch.

Informationen zur Corona-Schutzimpfung im Landkreis Cham unter: www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/corona-schutzimpfung/

Öffnungszeiten der Impfzentren ab 24. November

Roding

Mittwoch von 9 bis 17 Uhr, Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, Freitag von 13 bis 20 Uhr, Samstag von 9 bis 17 Uhr, Sonntag von 9 bis 17 Uhr

Bad Kötzting

Mittwoch von 9 bis 17 Uhr, Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, Freitag von 13 bis 20 Uhr, Samstag von 9 bis 17 Uhr