Die Bundeswehr ist eine Einrichtung des Bundes und zuständig für die Sicherheit unseres Landes nach außen, also gegenüber anderen Staaten. Die Polizei dagegen ist zuständig für unsere innere Sicherheit. Diese ist Aufgabe der Länder. Der Bund darf sich eigentlich nicht in die Länderaufgaben einmischen.
Ein Beispiel: Bundeswehrsoldaten dürfen nicht aus Angst vor Terror Großveranstaltungen bewachen. Aber: Sie dürfen den Ländern bei einer Naturkatastrophe oder bei besonders schweren Unglücksfällen helfen. Dafür gibt es mit Artikel 35 des Grundgesetzes das sogenannte Amtshilfegesetz, erklärt Franz Kohout. Im Gesetzestext heißt es sinngemäß, dass sich Länder gegenseitig unterstützen dürfen, zum Beispiel mit Polizeikräften. Auch Streitkräfte des Bundes dürfen angefordert werden.
Kurz: Die Bundeswehr darf helfen, wenn die Regierung dies anordnet. Dabei geht es jetzt vor allem um Krankenhäuser, medizinisches Personal und Gerät. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat dies bereits zugesagt.