Amtsgericht Cham

Wenn die Polizei zur Corona-Party kommt


Ein 42 Jahre alter Bauzeichner muss für sein Auftreten gegenüber Polizisten eine Strafe von 2.250 Euro zahlen.

Ein 42 Jahre alter Bauzeichner muss für sein Auftreten gegenüber Polizisten eine Strafe von 2.250 Euro zahlen.

Sich mit der Polizei anzulegen, ist meist keine besonders gute Idee. Auch wenn das ein 42 Jahre alter Bauzeichner am Ende seines Prozesses am Dienstag vor dem Chamer Amtsrichter Dr. Thomas Strauß nicht einsehen wollte. Obwohl er den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen beschränkt und damit die ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt hatte, stellte er in seinem letzten Wort fest: "Ich komme mir mies behandelt vor, ich habe nichts falsch gemacht."

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