Allgemeinverfügung

Stadt Straubing verschärft Maßnahmen gegen Geflügelpest


Geflügelhalter in Straubing müssen besondere Sicherungsmaßnahmen ergreifen. (Symbolbild)

Geflügelhalter in Straubing müssen besondere Sicherungsmaßnahmen ergreifen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Stadt Straubing hat eine Allgemeinverfügung zur Geflügelpest für das Stadtgebiet Straubing erlassen.

Demnach haben alle gewerblichen und privaten Tierhalter, die Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel - hierzu zählen insbesondere Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse - bis zu 1.000 Tiere halten, besondere Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit.

Außerdem gilt ein Verbot von Ausstellungen und Märkten für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel (mit Ausnahme von Tauben) sowie ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvogelarten. Das Verbot gilt beispielsweise nicht für Amseln, Kleiber oder Meisen.

Weitere Einzelheiten können dem vollständigen Bekanntmachungstext entnommen werden. Dieser ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (48. Ausgabe vom 24.11.2022, auch online abrufbar) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.