Corona

Was darf der Staat in Krisenzeiten?


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Das gesellschaftliche Leben in Deutschland steht still: die Straßen wie leergefegt, viele Läden geschlossen, die Schulen zu. Wegen des Coronavirus sollen wir unbedingt zu Hause bleiben. Der Staat hat viele Bürgerrechte eingeschränkt. Darf er das? Erklärungen von unserem Politik-Experten Franz Kohout.

Wir leben nicht in einem autoritären Staat, in dem die Regierung den Menschen vorschreibt, was sie tun sollen. Dennoch ist es in Situationen wie diesen möglich, der Bevölkerung einiges zu untersagen. Das sind die rechtlichen Grundlagen.

Das Recht auf Leben

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist für unser Grundgesetz das wichtigste Gut, erklärt Politik-Experte Franz Kohout. Damit sind Gesundheits- und Lebensschutz wichtiger als Grundrechte wie Bewegungs-, Versammlungs- oder Religionsfreiheit. Diese müssen deshalb in der jetzigen Situation hinter die anderen Bürgerrechte zurücktreten.

Foto: Michael Kappeler/dpa

Foto: Michael Kappeler/dpa

Ein Beispiel: Jeder darf normalerweise seine Religion frei ausüben. Das ist Religionsfreiheit. Doch jetzt müssen Kirchen zugunsten unseres Rechts auf körperliche Unversehrtheit geschlossen werden. Der Staat darf uns sogar verbieten, das Haus zu verlassen oder auf die Straße zu gehen. Das nennt man dann Ausgangssperre.

Das Infektionsschutzgesetz

Weitere Möglichkeiten ergeben sich aus Gesetzen wie dem Infektionsschutzgesetz. Es benennt Maßnahmen, um die Bürger vor übertragbaren Krankheiten und deren Ausbreitung zu schützen. So dürfen die Behörden die Versammlungsfreiheit einschränken, also zum Beispiel Veranstaltungen und Demonstrationen verbieten oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Schwimmbäder schließen.

Sie können im Fall einer Pandemie auch die Bewegungsfreiheit einschränken, Menschen also dazu verpflichten, an einem bestimmten Ort zu bleiben oder Orte nicht zu betreten. Es kann zudem häusliche Quarantäne angeordnet werden - zur Not auch mit Zwang. Das heißt, im Zweifelsfall mit polizeilicher Unterstützung und unter Androhung von Bußgeldern.