Flughafen München

Drei Haftbefehle am Dreikönigstag: Trio verfängt sich im Fahndungsnetz


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Es waren zwar nicht die Heiligen Drei Könige mit ihren Gaben, aber zumindest haben drei Reisende am Dreikönigstag (6. Januar) den Staatssäckel gefüllt.

Bundespolizisten haben die drei mit Haftbefehl gesuchten Personen jeweils bei der Ausreisekontrolle festgenommen. Am frühen Nachmittag zogen die Bundesbeamten einen 44-jährigen Türken und eine 28-jährige Bulgarin aus dem Verkehr. Der Mann wollte nach Istanbul, die Frau nach Sofia. Am Abend ging den Polizisten dann noch ein thailändischer Staatsangehöriger ins Netz, als er auf dem Weg nach Dubai die Ausreisekontrolle durchlief.

Der Türke war im Jahr 2014 wegen Beleidigung zu 450 Euro oder ersatzweise 30 Tagen Haft verurteilt worden. Nachdem der Landshuter anfangs wohl noch einen Teilbetrag bezahlt hatte, blieb er der Justiz aber einen Restbetrag von 328,50 Euro inklusive Verfahrenskosten schuldig. Daher schrieb die Landshuter Staatsanwaltschaft den 44-Jährigen mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus. Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport. Nachdem der Türke den offen Geldbetrag vor Ort beglichen hatte, durfte er die Wache der Bundespolizei auch schnell wieder verlassen. Seinen Flug nach Istanbul hatte er da aber bereits verpasst.

Die Bulgarin wurde von der Berliner Justiz wegen Erschleichens von Leistungen gesucht. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte Ende 2014 eine Geldstrafe von 225 Euro oder ersatzweise 15 Tage Haft gegen die Frau verhängt. Diesen Geldbetrag ist die 28-Jährige aber bis dato schuldig geblieben, auch die Ersatzhaft hatte sie nie angetreten. Daher fahndete die Staatsanwaltschaft Berlin seit September 2015 mit Vollstreckungshaftbefehl nach der Schwarzfahrerin. Nachdem Beamte der Bundespolizei am Moos-Airport die junge Frau jetzt festgenommen hatten, bezahlte auch sie den geforderten Geldbetrag und durfte somit den Heimflug antreten.

Der Thailänder ging den Bundespolizisten im Terminal 1 ins Netz, als er den Abendflug nach Dubai antreten wollte. Er wurde seit August 2015 von der Staatsanwaltschaft München I nach einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht. Der Salzburger hatte weder die vom Münchner Amtsgericht gegen ihn verhängte Geldstrafe von 2.700 Euro bezahlt, noch die 90 Tage Ersatzhaft abgesessen. Bei der Bundespolizei entschied sich der 25-Jährige dann doch, zu bezahlen, und konnte so seinen Flug in die Wärme noch antreten.