Mord-Urteil

Revision nach lebenslanger Haft für Ehepaar

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, erwartet das Ehepaar eine lebenslange Haftstrafe. (Archivbild)

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, erwartet das Ehepaar eine lebenslange Haftstrafe. (Archivbild)

Von dpa

Ein zu lebenslanger Haft verurteiltes Ehepaar ficht die Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg an. Die Mordverdächtigen hätten Revision gegen das Urteil vom 27. Juni eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

Das Landgericht hatte bei dem 39-Jährigen auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Würde die Entscheidung rechtskräftig, wäre es unwahrscheinlich, dass die Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Kammer folgte mit dem Urteil den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für den Ehemann zwar ebenfalls lebenslange Haft wegen Mordes beantragt, sah aber die Voraussetzungen für eine besondere Schwere der Schuld nicht erfüllt. Für die 32 Jahre alte Ehefrau hatte die Verteidigung höchstens siebeneinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zum Totschlag beantragt.

Die Leiche des 18 Jahre alten Opfers wurde in der Nähe einer Grillhütte im Spessart gefunden. (Archivbild)

Die Leiche des 18 Jahre alten Opfers wurde in der Nähe einer Grillhütte im Spessart gefunden. (Archivbild)

Die Afghanen sollen am 10. August 2024 einen Landsmann nahe Faulbach (Landkreis Miltenberg) mit einem Beil getötet haben. Der 18-Jährige wohnte bis zu seinem Tod im niedersächsischen Bad Münder (Landkreis Hameln-Pyrmont) und kam offensichtlich eigens für ein Treffen mit der Familie nach Unterfranken.

Das Ehepaar lebte zur Tatzeit in einer Flüchtlingsunterkunft in Altenbuch (Landkreis Miltenberg) und hat fünf Kinder. Der 18-Jährige soll den 12-jährigen Sohn der Eheleute im Internet bei einem Onlinespiel kennengelernt haben. Womöglich tötete das Paar den jungen Mann, weil es eine Handynachricht an den Sohn als Bedrohung empfand - das Motiv konnte im Prozess nicht abschließend geklärt werden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Folgen Sie Themen dieses Artikels:

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein Idowa

Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.