Streit auf der Feiermeile

Mutmaßlich homophober Angriff in Augsburg - Anklage erhoben

Die Maximilianstraße ist die bekannteste Feiermeile Augsburgs. Hier soll es zu einer homophoben Gewalttat gekommen sein. (Archivbild)

Die Maximilianstraße ist die bekannteste Feiermeile Augsburgs. Hier soll es zu einer homophoben Gewalttat gekommen sein. (Archivbild)

Von dpa

Nach einem mutmaßlich homophoben Angriff hat die Generalstaatsanwaltschaft München gegen vier Männer im Alter von 22 bis 25 Jahren Anklage erhoben. Sie sollen in der Augsburger Maximilianstraße zwei Männer geschlagen und getreten haben. Das Landgericht Augsburg muss nun entscheiden, ob die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zugelassen und in einem Prozess verhandelt wird. Zunächst hatte die „Augsburger Allgemeine“ über die Anklageerhebung berichtet.

Der Fall hatte in Augsburg für Aufsehen gesorgt, weil unter den Angeschuldigten ein 22-Jähriger ist, der vor mehr als fünf Jahren mit einer Gewalttat bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Er hatte am Nikolausabend 2019 am Augsburger Königsplatz einen 49 Jahre alten Familienvater mit einem einzigen Faustschlag getötet.

Das Opfer war damals mit Ehefrau und Freunden auf dem Rückweg von einem Weihnachtsmarkt- und Restaurantbesuch, als es zu einem Streit mit einer Gruppe Jugendlicher kam. Infolge eines wuchtigen Schlags des damals 17-Jährigen ins Gesicht starb der 49-Jährige binnen kurzer Zeit an einer Hirnblutung. Der Täter wurde später wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Der 22-Jährige ist nun bei dem neuen Fall einer der drei Beschuldigten, die in Untersuchungshaft sitzen. Die vier Verdächtigen sollen im März 2025 die zwei Opfer gegen Kopf und Oberkörper geschlagen und getreten haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass bei den mutmaßlichen Tätern auch eine feindliche Einstellung gegenüber Homosexuellen eine Rolle spielte.

Bei der Auseinandersetzung auf der Maxstraße, der bekanntesten Augsburger Feiermeile, soll es allerdings auch vonseiten der beiden verletzten Männer ein möglicherweise provozierendes Verhalten gegeben haben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die vier beschuldigten Männer die Unschuldsvermutung.

Die Generalstaatsanwaltschaft in München hatte das Verfahren wegen des vermuteten queerfeindlichen Hintergrunds übernommen. Die Ermittlungsbehörde ist in Bayern die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Folgen Sie Themen dieses Artikels:

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein Idowa

Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.