Coburg

34-Jähriger wegen versuchten Mordes vor Gericht


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Der Eingangsbereich mit einem Schriftzug des Justizgebäudes, in dem sich das Landgericht befindet.

Von dpa

Ein 34-Jähriger steht seit Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Coburg, weil er versucht haben soll, den Partner seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau zu töten.

Begangen wurde die konkrete Tat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft aber nicht vom Angeklagten selbst, sondern von zwei Komplizen. Im Mai 2023 soll der Angeklagte mit den beiden Männern zur Wohnung des Mannes gefahren sein. In der Nähe der Wohnung soll er die Männer, wie zuvor abgesprochen, herausgelassen und dann dort gewartet haben. Anschließend gingen die Männer laut Anklage zur Wohnung, versetzten dem Mann zwei Messerstiche und verletzten ihn mit Schlägen und Tritten schwer. Ihr Opfer ließen sie demnach zurück und flüchteten im Auto des Angeklagten. Der schwer verletzte Mann überlebte den Angaben zufolge nur deshalb, weil ein Arbeitskollege ihn schnell ins Krankenhaus brachte.

Als Motiv für die Tat geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich der Iraker durch eine vermeintliche Liebesbeziehung des Mannes mit seiner Frau in seinem Ehrgefühl verletzt sah. Zu den Vorwürfen machte der Angeklagte am Dienstag laut einem Gerichtssprecher zunächst keine Angaben.

Als der Angeklagte zudem erfahren hatte, dass der Mann den Angriff überlebt hatte, soll er wenige Tage später ins Coburger Krankenhaus gegangen sein. Im Eingangsbereich soll er dort auf seine Frau und ihren Bekannten getroffen sein und zu ihnen gesagt haben: "Entweder bleibt ihr am Leben oder ich." Zudem soll er eine Kopf-ab-Geste gemacht und gesagt haben, wenn er es selber mache, schneide er dem Mann die Kehle durch.

Der 34-Jährige ist deshalb wegen Mittäterschaft bei versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung angeklagt. Einer der Komplizen muss sich in einem separaten Verfahren verantworten, die Identität des zweiten Komplizen ist bislang unbekannt. Ein Urteil könnte am nächsten Verhandlungstag, dem 22. März, verkündet werden.


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