Landkreis Regensburg

Messerstecher (24) muss in die Psychiatrie


Der 24-jährige Jordanier, der im Frühjahr 2017 in Regensburg einen Mann niedergestochen hatte, muss in die Psychiatrie. So lautete am Vormittag das Urteil vor dem Landgericht Regensburg. (Symbolbild)

Der 24-jährige Jordanier, der im Frühjahr 2017 in Regensburg einen Mann niedergestochen hatte, muss in die Psychiatrie. So lautete am Vormittag das Urteil vor dem Landgericht Regensburg. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Im Prozess um eine Messerattacke am Kassaniansplatz in der Regensburger Altstadt im Frühjahr 2017 ist am Dienstag das Urteil gefallen. Statt ins Gefängnis muss der 24-jährige Jordanier, der einem 28-jährigen Passanten ein Messer in den Rücken gerammt hatte, in die Psychiatrie.

In der Frage nach dem Tathergang hatten weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Zweifel geäußert: Scheinbar grundlos hatte der Mann, der in seiner Heimat bereits wegen Schizophrenie psychiatrisch behandelt worden war, einem 28-Jährigen, der mit seiner Familie die Stadt besucht hatte, ein Messer in den Rücken gestochen. Der Mann erlitt schwere Verletzungen und leidet laut eigener Aussage noch immer unter den Folgen der Attacke.

Der erste Strafantrag hatte noch auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gelautet. Aufgrund der psychischen Erkrankung des Täters und seiner Vorgeschichte lautete das Urteil schließlich auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt.

Der 24-Jährige wird nun in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht und dort behandelt. Ob er eines Tages wieder freikommen kann, hängt laut Thomas Polnik, dem Pressesprecher des Landgerichts Regensburg, von dessen Entwicklung im Verlauf der Therapie ab. Sollten die Gutachter zu der Ansicht kommen, dass von dem Mann keine Gefahr mehr für sich und andere ausgeht, könnte er wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

Das Urteil ist rechtkräftig, nachdem die Vertretung von Anklage und Verteidgung auf Rechtsmittel verzichtet haben.