PI Kelheim

Trickbetrüger und weitere Meldungen


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Polizei

Painten/Saal a.d. Donau: Falsche Polizei am Telefon - Vorsicht Trickbetrug

Am Sonntag gegen 21.30 Uhr erhielten eine 82-jährige Seniorin aus Painten und eine 84-jährige Seniorin aus Saal a. d. Donau verdächtige Anrufe. Am Telefon meldete sich jeweils ein Polizeibeamter. Im ersten Fall gab der Anrufer vor, dass vor dem Haus Einbrecher seien. Im zweiten Fall wurde erzählt, dass es bereits mehrere Einbrüche in der Umgebung gab. Außerdem wurde die Angerufene nach Bargeld, Schmuck und Wertgegenständen im Haus befragt. Die beiden Seniorinnen handelten richtig und beendeten unverzüglich das Telefonat. In beiden Fällen dürften die Täter eine spezielle Technik, die bei einem Anruf auf der Telefonanzeige der Angerufenen die Polizei Notrufnummer 110, zusammen mit einer Vorwahl erscheinen lässt, verwendet haben (bekannt als sog. Call ID Spoofing). Die Polizei warnt vor sollchen Trickanrufen. Wenn die Polizei anruft, erscheint nie die Notrufnummer 110 auf dem Display. Auch lässt sich die echte Polizei nie Schmuck oder Bargeld übergeben.

Abensberg: Fahren ohne Fahrerlaubnis

Am Sonntag um 22.05 Uhr wurde ein 25-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim in der Birkenstraße mit seinem Auto einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle zeigte er seinen Führerschein aus einem Drittstaat vor. Da er bereits seit längerer Zeit im Bundesgebiet wohnhaft ist, hätte er diesen in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen müssen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Saal a.d. Donau: Fahren mit abgelaufenen Kennzeichen

Am Montag um 3.30 Uhr wurde ein 44-Jähriger aus dem Landkreis Kelheim in der Hauptstraße mit seinem Auto einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass an dem Auto abgelaufene Ausfuhrkennzeichen angebracht waren. Den Fahrer erwarten nun Anzeigen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, Kraftfahrzeugsteuergesetz und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.