Abriss-Klage abgewiesen

Landshuter "Sturmvilla" darf stehenbleiben


Laut dem Landesamt für Denkmalpflege ist die "Sturmvilla" ein Einzeldenkmal. Bauunternehmer Johann Eller sieht das nicht so und klagte.

Laut dem Landesamt für Denkmalpflege ist die "Sturmvilla" ein Einzeldenkmal. Bauunternehmer Johann Eller sieht das nicht so und klagte.

Von Uli Karg

Die Klage des Landshuter Bauunternehmers Johann Eller auf Abrissgenehmigung der denkmalgeschützten "Sturmvilla" ist vom Verwaltungsgericht Regensburg abgelehnt worden. Dies teilte eine Sprecherin am Mittwoch auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Die schriftlichen Urteilsgründe lagen noch nicht vor. Eller hat die Streichung der 1922 errichteten "Sturmvilla" aus der Denkmalliste bereits 2018 beantragt. Die Stadt Landshut lehnte dies jedoch ab und folgt damit den Ausführungen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, das sagt: Die "Sturmvilla" ist ein Einzeldenkmal. Wie berichtet, unterstrich eine Vertreterin des Landesamts diese Position auch bei der Verhandlung am Dienstag: Bei der "Sturmvilla" handle es sich um ein bauliches Dokument eines vorstädtischen Gartenwohnhauses der Zwischenkriegsjahre. Das Haus besitze nicht nur für Landshuter Verhältnisse Seltenheitswert, sondern bayernweit. Eller nahm die Abweisung der Klage kampfeslustig zur Kenntnis. "Wir werden in der Sache nicht nachgeben und in die zweite Instanz gehen", sagte er auf Anfrage. "Von der alten Substanz ist nichts mehr übrig. Das werden wir auch gutachterlich nachweisen."

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