Landgericht Deggendorf

Mord am Imbissstand? Mann (28) soll Freundin erstochen haben


Vor einem Imbissstand in Plattling soll der Mann seine Freundin erstochen haben (Archivbild).

Vor einem Imbissstand in Plattling soll der Mann seine Freundin erstochen haben (Archivbild).

Von Redaktion idowa

Seit Montag 9 Uhr muss sich ein 28 Jahre alter Afghane wegen des Vorwurfs des Mordes an seiner Lebensgefährtin und der Mutter des gemeinsamen Kindes vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Deggendorf verantworten.

Ein Angeklagter, der sich seit Montag vor dem Landgericht Deggendorf verantworten muss, soll Anfang August 2020 in Plattling seine 20 Jahre alte Lebensgefährtin mit zahlreichen Messerstichen grausam getötet haben. Grund für die Tat war wohl Eifersucht: sein mutmaßliches Opfer habe sich von ihm trennen wollen.

Um seinen Mordplan umzusetzen soll er sich mit seiner Ex-Freundin in den Imbisswagen eingeschlossen, den die beiden gemeinsam betrieben hatten. Der Angeklagte soll mehrfach mit einem Küchenmesser auf das Opfer eingestochen haben. Trotzdem war es der Frau laut Staatsanwaltschaft zunächst gelungen, aus dem Imbisswagen zu entkommen. Der Angeklagte habe daraufhin mit einem anderen Messer die Verfolgung aufgenommen und vor dem Imbisswagen wiederum mehrmals auf das zwischenzeitlich zu Boden gestürzte und auf dem Rücken liegende Opfer eingestochen. Die Frau schleppte sich noch bis zu ihrem geparkten Auto, auch dort soll der 28-jährige Afghane weiter auf sie eingestochen haben. Sie erlag im Auto schließlich ihren Verletzungen.

Während des Tatgeschehens soll sich die gemeinsame acht Monate alte Tochter auf dem Beifahrersitz des Autos befunden haben. Der Angeklagte soll die Tochter noch an sich ge-nommen haben, nachdem er von seinem Opfer abgelassen hatte, bevor ihn wenig später die Polizei festnahm.

Das Landgericht wird zudem zu prüfen haben, ob eine besondere Schwere der Schuld anzunehmen ist. Im Fall einer Verurteilung droht dem mutmaßlichen Täter nicht nur lebenslänglich, sondern möglicherweise auch die Sicherungsverwahrung, schreibt das Landgericht Deggendorf in einer Pressemitteilung.

Generell gilt die Unschuldsvermutung: Ein Beschuldigter gilt bis zum Beweis seiner Schuld vor Gericht als unschuldig.