Illegale Waffe

Mann führt Springmesser in Furth als Brotzeitmesser mit sich


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Originalfoto: Das verbotene Springmesser mit elf Zentimeter Klingenlänge ist sichergestellt.

Von Redaktion idowa

Mit einem Transporter ist ein 39-Jähriger Donnerstagnacht aus Tschechien bei Furth im Wald eingereist. Gegen 22 Uhr musste der polnische Fahrer im Bereich der Böhmerstraße einen etwas unliebsamen Zwischenstopp einfügen, als er von Further Bundespolizeifahndern einer Kontrolle unterzogen wurde.  

Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs fiel den Beamten ein Messer in die Hände. Der Fahrer des Transporters erklärte laut Polizeimeldung, er nutze dies als Brotzeitmesser und führe es deshalb mit sich. 

Trotzdem stellten die Beamten das Messer sicher, denn: Das "Brotzeitmesser" war mit einer Springklinge versehen, die mehr als elf Zentimeter maß. Nach deutschem Waffengesetz ist das verboten und der Besitz einer solchen potenziellen Waffe steht unter Strafe. Daraufhin wollte sich der Fahrer wohl nicht weiter zur Sache äußern, die Polizei stellte das Springmesser sodann sicher und leitete Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.