AZ-Ratgeber

Was Sie beim Umtausch von Geschenken beachten müssen


Beim Umtauschen von Geschenken gibt es einiges zu beachten - die AZ klärt auf.

Beim Umtauschen von Geschenken gibt es einiges zu beachten - die AZ klärt auf.

Von Bernhard Lackner

Zu großer Pulli oder ein Parfüm, das so gar nicht dem eigenen Geschmack entspricht - liegt das Falsche unterm Baum, hilft oft nur Zurückgeben. Aber geht das so einfach? Die AZ erklärt, was es beim Umtauschen von Geschenken zu beachten gibt.

Na, zufrieden mit allen Geschenken? Eine falsche Kleidergröße, das gleiche Buch, das zweimal unterm Baum lag, oder ein Rucksack von der Mama, der ihr gefallen mag, aber dem Sohn überhaupt nicht: Gründe, warum ein Geschenk daneben geht, gibt es viele. Mei, tauscht man's halt um? So einfach ist es leider nicht, wie die Experten der Verbraucherzentrale Bayern erklären. Die wichtigsten Antworten zum Thema liefern Tatjana Halm, Leiterin des Referats Markt und Recht, und ihr NRW-Kollege Georg Tryba.

Rechtsexpertin Tatjana Halm

Rechtsexpertin Tatjana Halm

Gibt es ein allgemeines Recht auf Umtausch? Nein. "Im Ladengeschäft gibt es kein generelles Umtauschrecht. Wenn die Ware nicht gefällt, ist es eine Frage der Kulanz des Verkäufers, ob er sie wieder zurücknimmt. Dies ist anders als bei Internetbestellungen, da man hier die Ware vor Ort schon testen konnte", sagt Halm. Käufer sollten sich deswegen am besten schon wenn sie das Geschenk kaufen, schriftlich versichern lassen, dass es umgetauscht werden kann.

Aber keine Panik, entwarnt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: "Insgesamt sind stationäre Händler aber meistens sehr kulant und nehmen auch Ware ohne Mängel zurück." (Lesen Sie auch den AZ-Ratgeber: Einkaufs-Tipps - Das sollten Sie im Supermarkt beachten)

Geschenke-Umtausch: Ein Recht aufs Geld hat der Beschenkte nicht

Was muss ich aufbewahren, damit ich die Ware zurückgeben kann? Halm sagt: "Nimmt der Verkäufer die Ware aus Kulanz zurück, kann er auch die Bedingungen bestimmen." Das heißt, im Vorteil ist im Zweifel immer der, der so viele Nachweise wie möglich aufbewahrt hat. (Lesen Sie auch den AZ-Ratgeber: Kochen, waschen, spülen - Antworten auf die wichtigsten Fragen)

Was ist aber, wenn das Geschenk kaputt ist? Streikt der neue Fernseher oder klemmt der Reißverschluss? Dann sieht es freilich anders aus. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei Neukäufen zwei Jahre lang die Möglichkeit besteht, Ansprüche beim Händler geltend zu machen.

Heißt das, ich bekomme für ein kaputtes Geschenk den Wert ausbezahlt? Nicht sofort. Denn zunächst ist es das Recht des Händlers, die Ware zu reparieren oder für mangelfreien Ersatz zu sorgen. Erst wenn die Reparatur nicht den gewünschten Erfolg erzielt oder ein Umtausch nicht klappt, hat man Anspruch auf das Geld, sagt Tryba. Diese Gewährleistung gilt ab dem Kauf für zwei Jahre.

Geschenke umtauschen: So steht es um das Rückgaberecht

Welche Rückgaberechte und -fristen gelten bei Online-Shops? Wer im Internet einkauft, hat zusätzlich das sogenannte Widerrufsrecht, erklärt Halm. "Hier kann der Kauf grundsätzlich auch bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen widerrufen und die Ware zurückgegeben werden", sagt sie.

Obacht: 14 Tage ab Kauf! Das heißt, wer die Geschenke nicht gerade auf den letzten Drücker vor dem Fest bestellt hat, für den ist diese Frist dann, wenn ausgepackt wurde, meist abgelaufen. Es gibt aber Online-Händler, die eine längere Rückgabefrist anbieten. Amazon beispielsweise schreibt, Bestellungen von November und Dezember können bis 31. Januar zurückgegeben werden.

Wie sieht's bei personalisierten Waren wie bedruckten Fototassen oder gravierten Brotzeitbrettln aus? "Bei bestimmten Waren ist das Widerrufsrecht im Online-Shop ausgeschlossen. Das betrifft beispielsweise individualisierte Produkte, Tickets, verderbliche Ware oder Hygieneartikel", sagt Halm.

Kann man Gutscheine umtauschen und wie lange müssen sie gültig sein? Halm sagt: "Ein Recht auf Umtausch von Gutscheinen gibt es ebenfalls nicht." Grundsätzlich sind Gutscheine drei Jahre gültig - außer, etwas anderes wurde vereinbart.

Nach den Feiertagen: Wohin mit dem Weihnachts-Müll?

Unterm Baum zurück bleiben Berge aus Kartons. Papierfetzen und Reste von Geschenkschleifen fliegen umher. Und jetzt? Wohin mit den Verpackungen, wenn man es richtig machen möchte? Tipps zur Entsorgung:

Altpapier oder Restmüll: Papier kommt ins Altpapier - so einfach ist das leider nicht. Denn oftmals ist Geschenkpapier mit Kunststofflacken oder -folien beschichtet. Solche Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen sind nicht zu recyceln und müssen über die Restmülltonne entsorgt werden, erklärt das Umweltbundesamt. In der schwarzen Tonne landen auch Papiere mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt.

In die Papiertonne wandern letztlich die einfachen bedruckten Geschenkpapiere. Laut Verband Deutscher Papierfabriken gehört dazu in aller Regel auch glänzendes und funkelndes Papier.

Wertstoffhof: Verpackungen, die nicht aus Papier und Glas sind, müssen hierher. Etwa das berühmte Verpackungsmaterial, das heute Airpop heißt und jeder unter dem Namen Styropor kennt: expandiertes Plystyrol (EPS).