Neuburg am Inn

Explosion in Werkstatt - ein Toter, zwei Verletzte


In Neuburg am Inn hat sich am Dienstagnachmittag in der Halle einer Werkstatt eine größere Explosion ereignet.

In Neuburg am Inn hat sich am Dienstagnachmittag in der Halle einer Werkstatt eine größere Explosion ereignet.

In Neuburg am Inn im Bereich der Pfenningbacher Straße hat sich am Dienstag gegen 15.25 Uhr in der Halle einer Werkstatt eine größere Explosion ereignet. Eine Person kam dabei ums Leben, zwei weitere wurden leicht verletzt. Die Kripo Passau hat die Ermittlungen aufgenommen.

Bei dem getöteten Mann handelt es sich um einen 51-jährigen polnischen selbständigen Arbeiter, der im Auftrag des Werkstattinhabers mit Tätigkeiten an einem mit Druckluft befüllbaren Behältnis durchführte. Dabei dürfte es entweder aufgrund technischer Ursache bzw. aufgrund eines Bedienungsfehlers zu dem Unglück gekommen sein. Der backofenähnliche, erwärmbare Behälter ist etwa 2 Meter lang und hat einen Durchmesser von ca. 1 Meter. Er wird verwendet, um Tuningteile zu bearbeiten.

Der schwere Deckel des Behälters hat sich nach derzeitigem Ermittlungsstand aufgrund des Drucks gelöst, den in unmittelbarer Nähe befindlichen 51-Jährigen schwer getroffen und tödlich verletzt. Er verstarb trotz sofortiger eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen noch am Unfallort.

Der 29-jährige Sohn des Verstorbenen, der ebenfalls im Auftrag des Werkstattinhabers dort arbeitet, befand sich zum Zeitpunkt der Explosion in einem Nebenraum und erlitt dort leichte Verletzungen, unter anderem in Form eines Knalltraumas. Zudem erlitt er einen Schock. Der 36-jährige Firmenchef war zum Unfallzeitpunkt in seinem Büro neben der Werkstatt, auch er wurde leicht verletzt.

Die zunächst einsturzgefährdete Halle wurde durch die Feuerwehr stabilisiert und abgesichert. Eine Gefahr für die Bevölkerung durch gegebenenfalls austretende Gefahrstoffe bestand nicht. Die weiteren Ermittlungen zur Unfallursache werden von Staatsanwaltschaft Passau und Kripo Passau geführt. Ein Fremdverschulden bzw. eine Verantwortlichkeit Dritter liegt zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen nicht vor. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 10.000 Euro.