Dingolfing-Landau

Enkelin sexuell missbraucht: gemäßigte Strafe gegen 56-Jährigen


Als fröhliche Elfjährige kam Xenia X. im Sommer zu ihrem Großvater. Drei Wochen später fuhr sie als Missbrauchsopfer wieder nach Hause.

Als fröhliche Elfjährige kam Xenia X. im Sommer zu ihrem Großvater. Drei Wochen später fuhr sie als Missbrauchsopfer wieder nach Hause.

Als fröhliche Elfjährige kam Xenia X. in den Sommerferien 2013 zu ihrem Großvater nach Bayern. Drei Wochen später fuhr sie als Missbrauchsopfer wieder nach Hause. 16 Mal hat Richard R. sich in seinem Haus in einem Markt bei Landau an der Isar an seiner Enkelin vergangen - so das Ergebnis der Beweisaufnahme nach sieben Verhandlungstagen. Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilte den 56-Jährigen am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Von den übrigen ihm zur Last gelegten Anklagepunkte wurde R. freigesprochen.

Die Übergriffe begannen am Abend des 30. Juli, als sich Richard R. nach der Rückkehr von einem Besuch bei Verwandten entweder nackt oder nur mit einer Unterhose bekleidet zu seiner Enkelin ins Bett legte, sie zunächst streichelte und dann mit dem Finger "zumindest in den Scheidenvorhof eindrang, um sich sexuell zu erregen", so die von Staatsanwältin Barbara Keimel vertretene Anklage. Äußerungen des Mädchens, dass sie das nicht wolle, ignorierte R. Selbst als sie sich auf den Bauch drehte, drang er weiter mit dem Finger in sie ein. Das Martyrium von Xenia X., bei dem sie neben dem psychischen Leid nicht unerhebliche Schmerzen erlitt, endete am 28. August, als ihr Großvater einen Arbeitsunfall erlitt und ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

Richard R. hatte vor Gericht bis zuletzt geschwiegen. Sein Verteidiger Peter Kempe plädierte auf Freispruch. Der Polizei gegenüber hatte R. zumindest die "äußeren Umstände" eingeräumt, wie Vorsitzender Richter Oliver Dopheide in der Urteilsbegründung sagte. R. hatte in seiner Beschuldigtenvernehmung zugegeben, sich zu seiner Enkelin ins Bett gelegt und mit ihr gekuschelt zu haben. Dabei sei es möglicherweise auch "versehentlich" zu Berührungen im Intimbereich gekommen, so die Version von Richard R. Dopheide zufolge wäre die Kammer aber auch ohne dieses Teilgeständnis zu einem Schuldspruch gekommen - "auch wenn sich in diesem Verfahren einige Fragen gestellt haben". Dopheide meinte damit die Widersprüche in der Aussage von Xenia X. Diese habe es sowohl bezüglich des zeitlichen Geschehens gegeben als auch was Details und Abläufe betreffe. Dabei habe das Mädchen vor Gericht den Angeklagten aber eher ent- als belastet., und dass, obwohl ihre Mutter daneben saß. Hätte sie der Mutter einen Gefallen tun wollen - wie von der Verteidigung in den Raum gestellt - hätte sie den Opa im Gegenteil noch mehr belasten müssen, so Dopheide. "Möglicherweise hat hier aber auch schon eine Verdrängung der Ereignisse eingesetzt."

Es kam zu der moderaten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Grund: Es sei nicht erwiesen worden, dass der Angeklagte bei den Übergriffen seinen Finger in die Scheide eingeführt habe. Das Mädchen habe vor Gericht nur von Berührungen im Intimbereich gesprochen und dies gestisch vorgemacht, so Dopheide.