Cham

Vogelgrippe im Landkreis angekommen


Von eb
Eine tote Wildgans aus dem Landkreis trägt den Vogelgrippevirus in sich. Das hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit festgestellt. Dabei handelt es sich um den Subtyp H5. Nun informiert das Landratsamt über den aktuellen Stand.



Das bereits in anderen Regionen Bayerns bei Wildvögeln nachgewiesene Vogelgrippe-Virus hat sich möglicherweise jetzt auch auf den Landkreis Cham ausgeweitet. Das Landratsamt Cham fordert deshalb alle Geflügelhalter auf, strikt die bereits seit 22. November angeordnete Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel und das Verbot der Durchführung von Geflügelausstellung und -märkten zu beachten.

Des Weiteren haben Geflügelhalter sicherzustellen, dass die Stallungen nur mit Schutzkleidung, die ausschließlich dort getragen wird, betreten werden. Außerdem müssen die Hände gewaschen werden und die Schuhe desinfiziert werden. Damit soll das Einschleppen des Virus in Hausgeflügelbestände verhindert werden.

Am 16. Dezember wurde nach Mitteilung des Landratsamtes im Bereich des Neumühlen-Sees in der Gemeinde Weiding eine tote Wildgans gefunden und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Untersuchung vorgelegt. Am 22. Dezember teilte das Landesamt mit, dass bei dem Tier der Influenza-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen wurde und somit der Verdacht einer Infektion besteht. Die eingesandten Untersuchungsproben sind mittlerweile an das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet worden. Dort finden gegenwärtig eine genauere Untersuchung des vorliegenden Subtyps des Virus sowie eine Einstufung hinsichtlich seiner krankmachenden Wirkung bei Geflügel statt.
Unabhängig vom weiteren Untersuchungsergebnis weist das Landratsamt auf die bereits geltende Stallpflicht für Nutzgeflügel und das Verbot von Ausstellungen und Märkten für Geflügel und Tauben hin. Nach einer ersten Risikobewertung durch das Veterinäramt am Landratsamt Cham erscheinen über die Stallpflicht hina us zunächst keine weiteren Maßnahmen wie Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet notwendig.

Das Landratsamt empfiehlt folgende allgemeine Verhaltensregeln:
• Bisher hat sich am für Vögel hochpathogenen (stark krankmachenden) aviären Influenzavirus des Subtyps A(H5N8) weltweit noch kein Mensch angesteckt. Es besteht deshalb nach derzeitigen Kenntnissen keine Gefahr für Menschen. Tote Tiere sollen aber grundsätzlich nie mit bloßen Händen berührt werden. Personen, die auffälliges und gehäuftes Auftreten von Todesfällen bei Wildvögeln feststellen, sollten dies dem Veterinäramt am Landratsamt Cham (Telefon 09971/78-224) oder der zuständigen Polizeiinspektion mitteilen.

• Hunde und Katzen sollen in der Nähe von Gewässern nicht frei laufen gelassen werden, um ein Weitertragen des Erregers durch Beschnuppern zu verhindern.

• Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist im Hinblick auf die Vogelgrippe unbedenklich. Die normalen Hygieneregeln im Umgang mit Geflügelprodukten und Eiern sind aber immer einzuhalten (insbesondere ausreichende Kühlung bei maximal 4 Grad Celsius, Einhaltung des Verbrauchsdatums, Auftauen im Kühlschrank, Entsorgung der Verpackung, gründliche Reinigung von Küchenoberflächen, Geschirr, Besteck, gründliches Waschen der Hände, ausreichendes Garen bei mindestens 70 Grad Celsius).

• Alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt am Landratsamt (Telefon 09971/78-224) anzuzeigen.

Info
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe in Bayern stellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de bereit.